Die Handlungen des Propheten aus der Sicht ihrer Verbindlichkeit

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Die Handlungen des Propheten aus der Sicht ihrer Verbindlichkeit

Die Propheten haben die Menschen mithilfe der Offenbarung zu Themen, die sie mit ihrem eigenen Verstand und ihren Sinnesorganen nicht begreifen können (Gott, Seele, Schöpfung und das Leben nach dem Tod), informiert und erhellt.1 Neben der Aufgabe, göttliche Informationen an die Menschen zu überbringen, wurden die Propheten aufgrund ihrer Vorbildfunktion und ihrer Aufgabe als Erzieher aus den Menschen erwählt und verfügten über keine übermenschlichen Eigenschaften.2

Wenn alle Aussagen, Handlungen und Haltungen des Propheten auf die Offenbarung gestützt sind, müsste schlussfolgernd gesagt werden, dass diese alle verbindlich sind. Wenn aber einige seiner Handlungen bedingt durch seine menschliche Natur ausgeführt sind, oder auf seine eigenen Ansichten und Entscheidungen zurückzuführen sind, müssen seine Handlungen in diesem Fall aus der Sicht der Verbindlichkeit untersucht und kategorisiert werden. In den betreffenden Versen und Hadith zu diesem Thema gibt es Aussagen, die beide Ansichten unterstützen.

Neben Versen, die ausdrücken, dass alle Handlungen des Propheten ihren Ursprung in der Offenbarung haben: „Noch spricht er aus eigenem Antrieb. Der Koran ist nichts anderes als eine ihm geoffenbarte Offenbarung"3 und der Aussage des Propheten: „...(indem er mit seinem Finger auf seinen Mund zeigte): Bei dem, in dessen Hand mein Leben ist, von hier kommt nur Wahres raus."4 gibt es auch Texte, die seine menschlichen Eigenschaften in den Mittelpunkt stellen und klarmachen, dass nicht alle seine Handlungen von der Offenbarung vorgegeben wurden: „Ich bin nur ein Mensch. Wenn ich euch zu eurer Religion etwas gebiete, (führt dies aus) praktiziert dies", nach einer anderen Überlieferung sagte er: „... ihr wisst zu Dingen eurer Welt besser Bescheid."5

Hiernach sind die Aussagen, Handlungen und Haltungen des Propheten zur Religion verbindlich, seine Ausführungen, welche weltliche Angelegenheiten betreffen, sind jedoch nicht verbindlich. Bei der Bewertung der Verse und Hadith und deren Anwendung durch die Gefährten (Sahaba) müssen die „Aussagen und Handlungen zu weltlichen Dingen" unterteilt werden in:

a) Themen aus den Bereichen der Naturwissenschaften, Technik und Technologie

b) Themen aus den Bereichen Erziehung, Verwaltung und Führung der Menschen als Individuen und als Gesellschaft.

Davon ist a) das vom Propheten mit „eure weltlichen Angelegenheiten" beschriebene Themenfeld. Die Überlieferungen dazu sind nicht verbindlich. Einige der Aussagen und Handlungen zum zweiten Themenfeld betreffen die Religion und sind verbindlich. Entweder stützen sich diese Aussagen auf Offenbarungen oder sie haben -auch wenn sie auf Ermessen beruhen- die Bestätigung der Offenbarung, manchmal in wörtlicher Form, erhalten. Wie sich diese Handlungen voneinander unterscheiden, soll im Folgenden erläutert werden.

Bereits während des Lebens des Gesandten Gottes wurde begonnen, die Aussagen, Handlungen und Haltungen des Propheten im Bezug auf Offenbarung und Verbindlichkeit einzuteilen. Seine Gefährten trennten seine Handlungen aufgrund dieser Unterscheidung und fragten ihn bei zweifelhaften Situationen „gehört das zur Offenbarung oder ist das Ermessen" und handelten entsprechend der Antwort. Diese Auffassung und Handlung der Gefährten (Sahaba) wurde auch in den folgenden Generationen weitergeführt. Die ersten Gelehrten (Mudschtahid), die die Fiqh- und Usulwissenschaften gesammelt haben, beschäftigten sich zuerst mit diesem Thema und haben hierzu verschiedene Ansichten vertreten.

Als Erster hat Schihabuddin Ahmad b. Idris al-Karafi (gest.684/1285) in seinen Werken Al-Ihkam und Al-Furuq die Handlungen des Propheten aus der Sicht der Verbindlichkeit nach einer wissenschaftlichen Methode untersucht und seine Handlungen -ohne seine menschlichen Handlungen zu berücksichtigen- in vier Gruppen eingeteilt: „Einladung, Rechtsgutachten, Recht und Imamat (Staatsoberhaupt)" und diese nach ihrer Verbindlichkeit kategorisiert. Der tunesische Gelehrte und Erneuerer (Mudschaddid) Mohammed at-Tahir b. Aschur hingegen entwickelte diese Einteilung fort und erweiterte diese auf zwölf Gruppen.

Handlungen des Propheten welche auf seinen unterschiedlichen Eigenschaften beruhen

1.Die Religion übermitteln und vervollständigen

Die vorrangige Aufgabe des Propheten ist das Übermitteln der Botschaft (tabligh) und die meisten seiner Handlungen tragen deshalb den Charakter der Übermittlung. Bei Themen, zu denen keine wörtliche Offenbarung herabgesandt wurde, vervollständigt er die Religion mit durch göttliche Eingebung erhaltenem Wissen und Urteilen. Neben Aussagen des Propheten, welche seine Kompetenz bestätigen, gibt es auch Überlieferungen von ihm, die betonen, dass seine auf diese Eigenschaft beruhenden Handlungen und Aussagen von seinen anderen Aussagen zu trennen sind.

2.Das Erteilen von Rechtsurteilen (Fatwa)

Die Fatwa hat auch den Charakter der Übermittlung und Vervollständigung der Religion. Der Grund der Unterscheidung der Fatwa von der ersten Kategorie ist die Äußerung des Urteils (Fatwa) aufgrund einer gestellten Frage und der Berücksichtigung der Bedingungen des Fragenden bei der Urteilsfindung.

3.Fällen von Urteilen zu Rechtsstreitigkeiten

Wenn Rechtsprechung aus dem am Ende eines Prozesses gefällten Urteil besteht, ist sie auch wie die Fatwa eine Verkündung und eine gesetzliche Festsetzung (taschri´) und damit auch verbindlich. Da das Ziel der Rechtsprechung die Gerechtigkeit aufgrund der Berücksichtigung der Beweismittel ist, kann die Rechtsprechung, je nach Erfolg der Beweislage der Verhandlungsparteien, zutreffend oder auch falsch ausfallen. Der Prophet hat darauf hingewiesen, dass die Parteien auch ihn irreführen könnten und dass die geistige Verantwortung für [ein eventuell] zu Unrecht gefälltes Urteil bei der irreführenden Partei liegt.

4.Staatsoberhaupt

Auf die Kompetenz der Prophetenschaft und der Erteilung von Fatwas beruhende Handlungen des Propheten sind für die ganze Gemeinschaft (Umma) gültig und verbindlich; die Ausführung sowie die Verbindlichkeit dieser Handlungen sind nicht auf die Erlaubnis oder auf das Urteil einer anderen Instanz angewiesen. Mit der Eigenschaft des als Staatsoberhauptes ausgeführten Handlungen des Propheten sind jedoch für die nachfolgenden Staatsoberhäupter nicht verbindlich; ähnliche Rechte von Muslimen können ohne die Erlaubnis des Staatsoberhauptes der betreffenden Zeit nicht beansprucht werden. Deshalb kann ein Staatsoberhaupt in Berücksichtigung der öffentlichen Interessen und Bedürfnissen die Entscheidungen seiner Vorgänger ändern oder aufheben. Zwischen den Gelehrten (Mudschtahid) bestanden Meinungsunterschiede zur Frage der Unterscheidung der Ziele der Handlungen des Propheten. Wurden diese zur Vermittlung der Religion oder in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt ausgeführt? Die unterschiedlichen Ansichten unter den Rechtsschulen sind später auch aufgrund dieser Divergenzen entstanden.

5.Der Ansporn zu noch Besserem

Soweit es keine Anhaltspunkte zu der Absolutheit und Gewissheit gibt, drücken die Aufforderungen in den Versen und Hadith keine Urteile wie obligatorisch, verbindlich oder verboten (fard, wadschib und haram) aus, sondern sie werden als Anregung akzeptiert. Hadith mit dem Ansporn zum edlen Charakter, die Eigenschaften der Paradiesbewohner darstellende Hadith und Hadith über die Belohnung der freiwilligen, zusätzlichen Gebete wurden auf diese Weise, als Anreiz zu noch Besserem, interpretiert.

6.Kompromisslösungen finden und Schlichten von Streit

Das Schlichten von Streit zwischen Parteien ist nicht mit der Urteilsverkündung eines Richters aufgrund der Beweislage von Behauptungen der Parteien zu vergleichen. Streitschlichter drängen die Parteien vielmehr zu Verzichtsbereitschaft und rufen sie zu gegenseitigem Verständnis auf. Solche Situationen können deshalb nicht als Beispiel für andere Vereinbarungen gelten.

7.Rat suchenden Menschen Wege aufzeigen

Wenn Menschen in einem Problemfall den Propheten um Rat baten, verhielt er sich als Wegweiser und sprach hierzu kein Urteil. Dies bedeutet, dass die Äußerungen des Propheten nicht verbindlich, sondern vielmehr folgendermaßen gemeint sind: "Wenn ihr mich fragt, ist es besser, Folgendes ... zu tun...".

8. Das Erteilen von Ratschlägen

Wenn der Prophet Zeuge von Verhaltensweisen wurde, die zwar nicht sündhaft und verboten waren, die er aber als nicht angemessen empfand, hat der Prophet den betreffenden Personen Ratschläge erteilt, und ihnen das Richtige und das Angemessene gesagt. Auch dieses Verhalten gehört in die Gruppe der Handlungen, die nicht endgültig und verpflichtend sind.

9. Erziehung zu Frömmigkeit und Reife

Der Prophet hat seinen Gefährten und seinen Familienangehörigen bestimmte, aus rechtlicher Perspektive erlaubte, Handlungen verboten, um die Erziehung und Entwicklung ihrer Frömmigkeit zu gewährleisten. Die Teilung des Besitzes der Einwohner von Medina (Ansar) mit den Muslimen aus Mekka (Muhadschirun) unmittelbar nach der Auswanderung (Hidschra), sein Nichteintreten in das Haus seiner Tochter Fatima (ra), weil sie einen Armreif trug, und das Angebot an seine Ehefrauen, dass sie, falls sie nach weltlichen Gütern verlangten, sich scheiden dürften, sind einige Beispiele hierfür. Diese Beispiele zeigen nur für diese Personen gültige spezifische Anweisungen.

10. Das Lehren von hohen und erhabenen Wahrheiten

Nicht alle Gefährten hatten das gleiche Verständnis- und Erfassungsvermögen. Die Lebensweise des Propheten, welche auch viele persönliche Präferenzen enthielt, wurde von bestimmten Gefährten nach ihrem eigenen Verständnis interpretiert und andere haben diese persönlichen Präferenzen wiederum für verbindlich gehalten.

11. Üben von Zurückhaltung und Verzicht durch Erziehung

Der Mudschtahid (Gelehrte) muss mithilfe der in den Aussagen des Propheten enthaltenen Anhaltspunkte diese in solche mit einer verbindlichen Botschaft und in solche, welche nur Aufforderungen oder Warnungen enthalten, aufteilen.

12. Natürliche und menschliche Handlungen, die nicht als Modell gelten

Die Handlungen, die jeder Mensch in seinem religiösen und weltlichen Leben aufgrund von Bedürfnissen und Gewohnheiten auszuführen pflegt, und die nicht in die Gruppe von sündhaften oder verbotenen Handlungen fallen, gehören in diese Kategorie. Beispiele dafür sind Essen, Trinken, Schlafen, die Art zu gehen, die Art zu reiten und die persönlichen Vorlieben und der Geschmack des Propheten, sowie auch gänzlich weltliche Themen wie Naturwissenschaften, Technik und Technologie. Diese Handlungen sind für seine Gemeinschaft (Umma) nicht verbindlich.

Es besteht kein Zweifel, dass die eigentliche Aufgabe und der eigentliche Grund für die Entsendung des von Gott ausgebildeten Propheten die Übermittlung der Botschaft und die Wegweisung der Menschheit sind; aus diesem Grund basieren die meisten seiner Handlungen auf diesen beiden Eigenschaften. Das offenkundigste Zeichen hierfür ist die Bemühung, seine Botschaft jederman zukommen zu lassen, diese öffentlich vor den Augen der Menschen zu praktizieren, und bei der Praktizierung seine eigene Ausführung anzuwenden. Dagegen zeigen diese und noch weitere mögliche Beispiele aber auch offenkundig, dass der Prophet mit seinen verschiedenen Eigenschaften auch bestimmte unverbindliche Handlungen ausgeführt hat. Eines der wichtigsten Anzeichen für solche Handlungen ist, dass er keine Bemühungen zeigte, diese Handlungen zu verbreiten und nicht auf deren Anwendungen beharrte.

وَمَن يَرْغَبُ عَن مِّلَّةِ إِبْرَاهِيمَ إِلاَّ مَن سَفِهَ نَفْسَهُ وَلَقَدِ اصْطَفَيْنَاهُ فِي الدُّنْيَا وَإِنَّهُ فِي الآخِرَةِ لَمِنَ الصَّالِحِينَ,إِذْ قَالَ لَهُ رَبُّهُ أَسْلِمْ قَالَ أَسْلَمْتُ لِرَبِّ الْعَالَمِينَ
Von der Lehre Abrahams würde sich nur der abwenden, der sich zum Törichten macht. Im Diesseits hatten Wir ihn auserkoren, und im Jenseits gehört er gewiss zu den Rechtschaffenen. Als sein Herr zu ihm sprach: "Ergib dich Mir!" sagte er: "Ich ergebe mich dem Herrn der Welten!''